Tiefgang
Durchbruch beim Digitale-Dienste-Gesetz
Lesedauer: 6 Min.
Rund zehn Wochen bleiben noch, bis der Digital Services Act (DSA) der EU ab 17. Februar in Deutschland auch als Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gelten soll. Die deutsche Rechtslage harrt noch der Anpassung an die EU-Verordnung, nun hat sich die Bundesregierung aber geeinigt, wie wir hier berichten können. Unsere Recherche ergab: Vergangenen Freitag konnten sich das Kanzleramt, das Digitalministerium (BMDV), das Familienministerium (BMFSFJ) und die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien nach monatelangem Hickhack darauf verständigen, dass die Landesmedienanstalten Teil der Regulierungsarchitektur werden.
Das BMDV strebt an, am 13. oder 18. Dezember im Kabinett über den Entwurf abzustimmen. Offen sind noch rein rechtliche Fragen rund um Bußgeldverfahren, politisch sind nun aber die Unstimmigkeiten ausgeräumt. Ein hochrangiger Beamter aus dem BMDV bestätigte gestern Abend die Informationen von SZ Dossier.
„Ich bin überaus erleichtert, dass sich eine sachlich sinnvolle Lösung gefunden hat, denn die Zeit drängt.“
Tabea Rößner (Grüne), Vorsitzende des Digitalausschusses des Bundestags
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