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AI Act: Bundesressorts starten Debatte zur nationalen Umsetzung

Lesedauer: 6 Min.

Heute treffen sich nach SZ-Dossier-Informationen erstmals Bundesressorts, um über die nationale Umsetzung des AI Act zu diskutieren. Die europäische Verordnung ist zwar noch nicht in Kraft getreten, aber wird komplex umzusetzen sein – da so viele verschiedene Bereiche betroffen sind. Im Gesundheitsbereich geht es zum Beispiel um die Zulassung von KI-Anwendungen, die als Medizinprodukte gelten. Die Sicherheitsbehörden betrifft der AI Act ebenso, Stichwort biometrische Überwachung. Ebenso die gesamte Wirtschaft oder auch einzelne Sektoren, wie die Mobilitätsbranche.

Die Ressorts wollen und müssen sich nun überlegen, wie ein strukturierter Prozess aussehen kann, um die Verordnung national umzusetzen – sodass das Ganze konsistent ist. Offene Fragen gibt es dabei noch viele. Braucht es ein zentrales Gesetz oder soll jedes Ressort seinen Bereich einzeln regeln? Was gilt es generell zu beachten? Und wer soll die KI-Aufsichtsbehörde sein, die der AI Act für jedes Land vorschreibt?

Nach Informationen von SZ Dossier trifft sich heute die Arbeitsebene, vor allem Abteilungen und Unterabteilungen. Welche Ressorts konkret vertreten sein werden, wollten die federführenden Bundesressorts, Justiz (BMJ) und Wirtschaft (BMWK), auf Anfrage nicht verraten. Man wolle generell den Gesprächen nicht vorgreifen, hieß es gestern. Nur so viel: Die Bundesregierung rechne derzeit damit, dass die europäische KI-Verordnung im Juni in Kraft treten werde.

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