Tiefgang
Reform des Grundgesetzes: Der Einstieg in zentrale IT-Systeme
Lesedauer: 7 Min.
Ein Paradigmenwechsel könnte bevorstehen. Die kommende Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern den Artikel 91c des Grundgesetzes reformieren. In Zukunft soll der „Bund digitale Verwaltungsverfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen“ können, heißt es im Koalitionsvertrag.
Was weitreichende Konsequenzen haben würde: Derzeit ist es nämlich rechtlich komplex Systeme zu betreiben, die von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden. Zuständigkeitsgrenzen aus der analogen Welt stehen Bedarfen in der digitalen im Weg.
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