Reform des Grundgesetzes: Der Einstieg in zentrale IT-Systeme
Ein Paradigmenwechsel könnte bevorstehen. Die kommende Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern den Artikel 91c des Grundgesetzes reformieren. In Zukunft soll der „Bund digitale Verwaltungsverfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen“ können, heißt es im Koalitionsvertrag.
Was weitreichende Konsequenzen haben würde: Derzeit ist es nämlich rechtlich komplex Systeme zu betreiben, die von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden. Zuständigkeitsgrenzen aus der analogen Welt stehen Bedarfen in der digitalen im Weg.
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