Bundestag debattiert über Mindestspeicherung von IP-Adressen

Selina Bettendorf
Redakteurin
40.000 Verfahren im Bereich der Kinderpornographie könnten seit 2022 nicht weiterverfolgt werden, die jüngsten Opfer sexuellen Missbrauchs seien gerade erst ein paar Monate alt. Wer die Mindestspeicherung von IP-Adressen nicht zulasse, mit denen man die Täter zurückverfolgen könnte, verhindere de facto die Identifizierung dieser Täter. So emotional sprach der hessische Ministerpräsident Boris Rhein gestern für den Bundesrat im Bundestag. Er sagte: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Kinderschänder haben kein Recht auf Privatsphäre.“
Es war der Auftakt der Debatte um die Mindestspeicherung von IP-Adressen, für die es drei Entwürfe gab. Einen des Bundesrates, einen recht ähnlichen der Unionsfraktion und einen etwas anderen der FDP zu Quick Freeze. Es ist seit Jahren ein Dauerthema im politischen Berlin. Mehrfach wurde die Speicherung von IP-Adressen eingeführt, damit Täter identifiziert werden können. Doch immer wieder sorgten Gerichtsurteile dafür, dass diese Vorratsdatenspeicherung rückgängig gemacht werden musste. Weil mit ihr auch Millionen unschuldige Bürgerinnen und Bürger mit überwacht werden.
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