Tiefgang
Verhaltenes Lob für geplante Reform des Hackerparagrafen
Lesedauer: 5 Min.

Selina Bettendorf
Redakteurin
Es könnte eine der wenigen Reformen sein, die der Ampel im Bereich Cybersicherheit gelingt: die Änderung des Computerstrafrechts. Es geht um den sogenannten Hackerparagrafen. Seit Dienstag ist der Entwurf des Bundesjustizministeriums in der Ressortabstimmung, die Rückmeldungen aus Cybersicherheitskreisen sind zwar kritisch, aber auch positiv. Der Kern der Reform: Die Überarbeitung des Paragrafen § 202a soll es Sicherheitsforschenden möglich machen, straffrei Sicherheitslücken zu melden. Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrages.
Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken, ist optimistisch. Sie sagte SZ Dossier: „Mit der vorliegenden Gesetzesänderung würde die Bundesregierung endlich Sicherheitsforschende nicht mehr länger mit einer kriminalisierenden Regulierung behindern.“ Darauf hätten viele schon lange gewartet, denn die Änderung sei ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung Sicherheitsforschende als Verbündete betrachtet und anerkennt.“ Dazu sei ihre Entkriminalisierung aber nur ein erster Schritt, die gezielte Förderung ihrer Arbeit wäre ein sinnvoller zweiter, so die Digitalpolitikerin.
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