Zwischen Hetze und Zensur: Der DSA und die politischen Grabenkämpfe
Als wäre die verheerende Zerstörungskraft von Hurrikan Milton nicht genug, haben online verbreitete Falschinformationen dazu geführt, dass sich Menschen im von dem Wirbelsturm heimgesuchten US-Bundesstaat Florida ohne Not in Lebensgefahr gebracht haben. Präsident Joe Biden höchstselbst sah sich genötigt, vor solchen Lügen zu warnen. Milton ist somit die jüngste Naturkatastrophe, die demonstriert, dass im Internet kursierender Nonsens handfeste, wenn nicht gar tödliche Folgen haben kann.
Nun ist unwahr nicht gleich illegal, aber bestimmte Behauptungen sollten gelöscht werden. Oder nicht? Hierzulande ist diese Woche jedenfalls eine Diskussion über den Digital Services Act (DSA) entbrannt, das EU-Gesetz über digitale Dienste, das schon seit Februar gilt. Denn Anfang des Monats hat die Bundesnetzagentur (BNetzA), gemäß DSA der Digital Services Coordinator (DSC) in Deutschland, den ersten „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ (oder trusted flagger) zertifiziert, der Plattformen auf wahrscheinlich illegale Inhalte aufmerksam machen soll.
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