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Wie IT-Zentralisierung gelingen kann

Mittwoch, 16. April 2025

Guten Morgen. Er hat sein Ziel erreicht. Der Absender der E-Mail hat der Empfängerin, die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constanze Arndt, Angst gemacht. „Denken Sie an Walter Lübke. Immer schön aufpassen“ lautet die Nachricht, die auf dem Screenshot der Mail zu lesen ist, die Arndt auf ihrem Instagram-Account teilt. Absender: nsu@gmail.com, Vorname: Adolf, Nachname: Hitler.


Die Politikerin hat deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sie empfinde die Nachricht als bedrohlich, schreibt sie auf Instagram. Und wer würde sie nicht bedrohlich finden, schließlich wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke – hier richtig geschrieben – im Juni 2019 vom Rechtsextremisten Stephan Ernst vor seinem Wohnhaus in Wolfhagen erschossen.


Sie denke daran, was diese Drohung für sie und ihre Familie bedeuten könnte, so Arndt weiter. Aber nach dem Schreck kommt wohl der Trotz, denn sie schreibt: „Einschüchtern lasse ich mich nicht.“


Willkommen am Platz der Republik.

Was wichtig wird

1.

Nach Mindestlohn und Steuern nun Taurus: Entlang der Debatte um die Lieferung des Marschflugkörpers an die Ukraine tut sich der nächste Dissens zwischen den neuen Koalitionspartnern auf. Nachdem der wahrscheinlich nächste Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt hatte, der Ukraine in Abstimmung mit Partnern den Taurus liefern zu wollen, kam prompt Gegenrede aus der SPD.


Viele Argumente dagegen: Der geschäftsführende und wahrscheinlich auch neue Verteidigungsminister Boris Pistorius versicherte am Montagabend auf einer SPD-Veranstaltung in Hannover, es stimme gar nicht, dass er schon immer ein Befürworter der Taurus-Lieferung gewesen sei. Das habe er „nie gesagt“. Für die Lieferung von Taurus gebe es zwar gute Argumente, es gebe aber auch „viele Argumente, gute Argumente dagegen“. Nur einen Teil davon könne man öffentlich diskutieren.


Optimismus bei der Union: Fraktionsvize Johann Wadephul wiederum zeigte sich gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern zuversichtlich, dass es bei dem Thema eine gemeinsame Entscheidung mit der SPD geben wird. Merz wolle den Taurus auch als Hebel für eine Änderung der Politik Russlands gegenüber der Ukraine einsetzen, so Wadepuhl. Das sei ein wichtiges Signal – und auch die SPD wisse, dass man mit dem russischen Präsidenten Putin anders umgehen müsse.


Neue Belastungsprobe? Vor der jüngsten Wortmeldung von Merz hatte SPD-Chef Lars Klingbeil betont, alle Entscheidungen würden gemeinsam getroffen, „wenn es drum geht, die Ukraine zu stärken“. In der Ampelkoalition hatte Scholz bei Waffenlieferungen das letzte Wort für sich beansprucht. Das Nein zur Lieferung von Taurus setzte er gegen FDP und Grüne durch.

2.

Union und SPD wollen das „Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben“ neu austarieren. Das steht so im Koalitionsvertrag. Konkret eingeführt werden soll eine „verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern“. In der Opposition sorgt das für Kritik. „Ehemalige schwarz-rote Bundesregierungen sind bereits mehrfach mit dem Ansinnen einer anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gescheitert“, sagte Konstantin von Notz (Grüne), Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums, SZ Dossier.


Großes Risiko: Auch die Regierung Merz erkläre nun, dieses Risiko erneut eingehen zu wollen. „Die Gefahr, dass auch diesmal wieder den Strafverfolgungsbehörden ein Instrument in die Hand gegeben wird, das ihnen Gerichte schnell wieder nehmen, erscheint relevant groß“, sagte von Notz. „Durch den Rückgriff auf ein Quick-Freeze-Verfahren, dem keine vergleichsweise großen Bedenken begegnen, würde man diese Gefahr stark minimieren“, sagte von Notz. Das war die Kompromisslösung der Ampel gewesen, die aber nicht mehr beschlossen wurde. Dabei werden bereits vorhandene Daten erst nach behördlicher Anordnung und einem konkreten Verdacht gespeichert.


Sicherheit vs. Datenschutz: Die Speicherung von sogenannten Verbindungsdaten ist seit Jahrzehnten rechtlich umstritten. Zentral ist ebenjenes Spannungsverhältnis, das Schwarz-Rot selbst anführt: Sicherheit versus Datenschutz. Wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht, beinhalten diese Verbindungsdaten etwa die Punkte, wer wann mit wem telefoniert hat oder welche IP-Adresse auf welchen Internetseiten unterwegs war. Die Theorie: Die Telekommunikationsunternehmen speichern die Daten für einen begrenzten Zeitraum, und Behörden rufen sie unter Einhaltung strenger Regeln ab, um Straftaten aufzuklären.


So weit, so umstritten. Verschiedene Gerichtsurteile haben in der Vergangenheit eingegrenzt, inwieweit eine solche Speicherung von Verbindungsdaten stattfinden darf. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht etwa vor, dass eine flächendeckende anlasslose Speicherung solcher Daten nur in Ausnahmefällen möglich ist – etwa beschränkt auf bestimmte Personen oder Orte. Die Ausnahme von der Ausnahme stellen aber IP-Adressen dar, die laut des Gerichts flächendeckend und anlasslos gespeichert werden dürfen. Die Ampel lehnte eine solche Speicherung vor allem aufgrund des Widerstandes von FDP und Grünen ab, obwohl sich Innenministerin Nancy Faeser (SPD) regelmäßig dafür aussprach.


Von Notz geht das zu weit. „Aus unserer Sicht ist eine derart lange Speicherfrist solcher Datenmengen mit den gerichtlichen Vorgaben nur sehr schwer zu vereinbaren“, sagte er. Die Speicherdauer sieht er auch nur als eine der Hürden, die Gerichte aufgezeigt haben. Es gebe noch weitere: „Die Frage beispielsweise, wie Berufsgeheimnisträger nicht miterfasst werden sollen, ist gänzlich unbeantwortet“, sagte er. Auf eine Regelung zu solchen Personen, also beispielsweise Politikern, Journalistinnen oder Polizisten geht der Koalitionsvertrag nicht ein. Es werde auch darauf ankommen, wie andere Vorgaben höchster Gerichte konkret gesetzgeberisch umgesetzt werden. „Die Frage, ob ein neuer Gesetzesentwurf vor Gericht Bestand haben wird, ist aus heutiger Perspektive damit vollkommen offen.“

3.

Die künftige Koalition will mit ihrem „1000-Köpfe-Programm“ für Spitzenforscher unter anderem US-Wissenschaftler gewinnen, die nicht mehr frei forschen können. „Wir haben bei der Verhandlung über das Programm durchaus unseren Blick auch in die USA geworfen, weil dort die Wissenschaftsfreiheit gefährdet ist“, sagte die Vorsitzende der Wissenschaftsministerkonferenz, Bettina Martin, SZ Dossier. Es gebe aber auch andere Staaten, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Arbeit nicht frei ausüben könnten, sagte die Forschungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern. Und vor allem: „Es gibt in Deutschland einen großen Bedarf für hochrangige internationale Wissenschaftler.“


Attraktive Stellen: Das Programm sollte „schnellstmöglich“ aufgelegt werden, sagte Martin, die Details seien aber Sache der künftigen Forschungsministerin oder des künftigen Forschungsministers. Es gehe darum, gut ausgestattete Stellen und attraktive Forschungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sollten auf unterschiedlichen Karrierestufen angesiedelt sein. Die Koalitions-Arbeitsgruppe Bildung und Forschung hatte nach Angaben von Martin und des CDU-Abgeordneten Thomas Jarzombek, bisher wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, vereinbart, dass die zusätzlichen Forscherstellen nicht über eine neue Struktur vergeben werden, sondern Institutionen wie der Deutsche Akademische Austauschdienst und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung die Organisation übernehmen. Jarzombek sagte SZ Dossier, die Stellen müssten über mehrere Jahre verteilt werden, um auf den aktuellen Bedarf reagieren zu können.


Brücken in die USA erhalten: Martin sagte, es könne aber nicht darum gehen, dass Europa in den USA entstehende Lücken in der Forschung füllt. Für die deutschen Universitäten und Hochschulen „bleiben die Brücken in die USA extrem wichtig.“ Forschungszusammenarbeit müsse auch jenseits der administrativen Entwicklungen in den USA gepflegt werden. „Diese Kooperationen sind vom elementarer Wichtigkeit“. Jarzombek mahnte, das 1000-Köpfe-Programm dürfe nicht „wie ein Abwerbeprogramm gegen die USA aussehen“.


Daten für die Menschheit: Die Koalition hat auch vereinbart, bei der Sicherung von Datenbeständen zu helfen. In den USA droht die Schließung wissenschaftlicher Datenbanken, etwa in den Bereichen Gesundheit oder Klima. „Wir können es uns als Menschheit nicht leisten, dass diese Daten - und die USA sind da führend - verloren gehen“, sagte Martin. Daten seien Treibstoff für die Forschung, existenzielle Daten müssten gesichert werden.


Kritik an Trump-Regierung: Weltweit gibt es schon mehrerer Projekte, noch öffentlich zugängliche Daten außerhalb der USA zu sichern. Martin übte scharfe Kritik an der Regierung von Donald Trump: „Wir erleben seit dem Start der Trump-Administration eine massive Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in den USA.“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler würden eingeschüchtert und Spitzenuniversitäten Milliarden gekürzt.

Tiefgang

Bei der Digitalisierung der Verwaltung könnte ein Paradigmenwechsel bevorstehen: Die kommende Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern den Artikel 91c des Grundgesetzes reformieren. In Zukunft soll der „Bund digitale Verwaltungsverfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen“ können, heißt es im Koalitionsvertrag.


Was weitreichende Konsequenzen haben würde: Derzeit ist es nämlich rechtlich komplex, Systeme zu betreiben, die von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam genutzt werden. Zuständigkeitsgrenzen aus der analogen Welt stehen Bedarfen in der digitalen im Weg.


„Es ist spannend, dass das Errichten, Betreiben und Mitnutzen von IT-Systemen ausdrücklich genannt wird“, sagte Margrit Seckelmann, Professorin für Öffentliches Recht und das Recht der digitalen Gesellschaft an der Universität Hannover, im Gespräch mit SZ Dossier. „Das wäre nun wirklich ein Fortschritt.“


Der bestehende Artikel 91c aus dem Jahr 2009 sieht in Absatz 4 lediglich vor, dass der Bund „zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder ein Verbindungsnetz“ errichten darf – und entsprechende Details in einem Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats zu regeln seien. Über die Auslegung dieser Passage herrscht seit Jahren Uneinigkeit. Es sei etwa umstritten gewesen, „ob errichten auch betreiben heißt“, sagte Seckelmann.


Was der Artikel genau festlegt: Absatz 1 regelt, dass Bund und Länder bei der IT zusammenarbeiten dürfen. Absatz 2 ist die Grundlage für sogenannte IT-Staatsverträge, in denen Bund und Länder für einzelne Vorhaben festschreiben können, unter welchen Bedingungen – zum Beispiel bei der Finanzierung oder Projektsteuerung – sie kooperieren wollen. Absatz 3 hat lediglich deklaratorischen Charakter. Absatz 5 stellt wiederum die verfassungsrechtliche Basis für das Onlinezugangsgesetz (OZG) dar und wurde 2017 hinzugefügt.


Die anderen Formulierungen stammen aus dem Jahr 2009 – auch der viel diskutierte Absatz 4. Damals ging es darum, die politische Mehrheit für eine Reform zu nutzen, dabei wollten die Beteiligten pragmatisch vorgehen, sagte Seckelmann. Im Gesamtprojekt der „Föderalismusreform II“ lag der Fokus vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise auf dem Finanzteil. Die IT-Zusammenarbeit war nur ein Nebenschauplatz der Debatten.


Doch vieles ist laut Seckelmann auf Grundlage der bestehenden Formulierung möglich. Für eine innovative Auslegung des Grundgesetzes sei aber politischer Konsens eine Grundvoraussetzung. Und der war in den vergangenen Jahren nicht immer da. Die Bundesländer blockierten etwa ein „OZG 2.0“ im Frühjahr vergangenen Jahres zwischenzeitlich im Bundesrat. Es helfe nicht, wenn rechtlich alles sauber war, aber die Mehrheit der Länder nicht mitmachen wolle, so die Forscherin.


Die Debatten rund um das OZG-Folgegesetz zeigten, „dass es am besten ist, wenn das nun einmal sauber und langfristig mit einer Grundgesetzänderung geklärt wird“, sagte Seckelmann.


Sie hofft, dass es – über den Artikel 91c GG hinaus – zu einer grundsätzlicheren Neuordnung, also einer dritten Föderalismusreform, kommt. „Man könnte jetzt die Fehler der vergangenen zwei Reformen korrigieren“, sagte sie.


Die Rechtswissenschaftlerin meint damit etwa das sogenannte Kooperationsverbot aus dem Artikel 104b des Grundgesetzes. Seit der „Föderalismusreform I“ aus dem Jahr 2006 kann der Bund nämlich Kommunen nicht mehr direkt finanzieren oder ihnen Aufgaben zuweisen. Die Konsequenz: Bei großen Förderprogrammen wie dem Digitalpakt Schule muss der Bund Geld an die Länder überweisen, die die Mittel dann weiterreichen. Matthias Punz


Diesen Text konnten Abonnentinnen und Abonnenten unseres Dossiers Digitalwende bereits am Dienstagmorgen lesen.

Fast übersehen

4.

Der Bundestag gedenkt in einer Sondersitzung am 8. Mai der Befreiung Deutschlands von der NS-Diktatur. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat diesen Tag zum Präsenztag für die Bundestagsabgeordneten erklärt und lädt um 12 Uhr zu einer Gedenkstunde in das Reichstagsgebäude ein. Laut der Bundestagsverwaltung will Klöckner anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkung des Krieges auf Frauen und auf die Lehren für heute legen.


„Wir vergessen nicht“: Vor fünf Jahren habe die Pandemie verhindert, dass der Opfer des Krieges in diesem Rahmen gedacht wurde. Umso wichtiger sei das Gedenken heute, in einer Zeit, in der der Frieden in Europa kein Selbstläufer sei, teilte Klöckner am Dienstag mit: „Der Zweite Weltkrieg war der brutalste und blutigste Krieg der Geschichte. Wir erinnern und wir vergessen nicht.“


Jugendliche erinnern an Zeitzeugen: Nach Klöckners Rede werden drei Jugendliche aus Tagebüchern, Briefen und Büchern von Zeitzeugen lesen, die bei Kriegsende ebenfalls jung waren und die damalige Zeit in Erinnerung rufen. Die anschließende Gedenkrede wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier halten.

5.

Geld für das BSW: Im Bundestag sitzt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zwar nicht mehr. Offenbar gibt es aber noch Menschen, die von Wagenknechts Projekt überzeugt sind – und bereit sind, das BSW mit viel Geld zu unterstützen. Genau 2 048 445,21 Euro hat die Partei kürzlich erhalten. Am Montag wurde die Spende der Bundestagspräsidentin gemeldet und veröffentlicht.


Der Spender: Das Geld stammt von Thomas Stanger, also jenem BSW-Großspender, der der Partei gemeinsam mit seiner Ehefrau Lotte Salingré im vergangenen Jahr bereits mehr als fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat.

Unter eins

Die AfD ist eine Sicherheitsgefahr für Deutschland. Deshalb sollten keine Mitglieder dieser Partei in sicherheitsrelevante Gremien wie das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden, wo es um sensible Informationen geht.

CDU-Politiker Roderich Kiesewetter im RND über die Debatte zum Umgang mit der AfD

Zu guter Letzt

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verzichtet auf ein Ministeramt. Das verkündete er gestern in einem kurzen Video auf Social Media, nachdem Bild bereits berichtet hatte und die Nachricht seit dem Morgen im Regierungsviertel herumgereicht worden war. „Ich bleibe Generalsekretär der CDU Deutschland. Ich finde das gut, ich finde das richtig gut, weil das ist genau mein Ding“, sagte Linnemann in dem Video.


Den Clip begann er mit einer Ausführung zu den Paderborner Fischteichen, die im Hintergrund zu sehen waren. Dann wurde er politisch: Es habe die Möglichkeit gegeben, sagte Linnemann, einen Kabinettsposten zu übernehmen. Heißt: Friedrich Merz hat ihm ein Amt angeboten oder in Aussicht gestellt, Generalsekretär zu bleiben. „Aber jeder, der mich kennt, weiß, es geht mir immer um die Sache und es muss halt auch passen, sonst macht es einfach keinen Sinn“, führte Linnemann aus.


Sein Bauchgefühl sage ihm, im Konrad-Adenauer-Haus könne er besser den Politikwechsel forcieren. Der Abgeordnete aus Paderborn, der als enger Merz-Vertrauter gilt, wurde als möglicher Wirtschaftsminister gehandelt. Ihm war Interesse an einem vereinten Wirtschafts- und Arbeitsministerium – einem „Superministerium“ – nachgesagt worden. Das Arbeitsressort war jedoch an die SPD gegangen. Dass Linnemann nun Generalsekretär bleiben will, soll Merz dem Vernehmen nach gutheißen. Vollkommen offen ist indessen, wer Wirtschaftsministerin oder Wirtschaftsminister wird.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier