AI Act: Auftakt der nationalen Umsetzung
Von Selina Bettendorf, Matthias Punz und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Matthias Punz und Laurenz Gehrke
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf vorgelegt, der Video-Ident-Verfahren gesetzlich regelt, weiß mein Kollege Matthias Punz. Das Ganze trägt den klingenden Namen: Geldwäschevideo-identifizierungsverordnung – oder kürzer, aber nicht einfacher: GwVideoIdentV. Verfahren zur Videoidentifizierung (Video-Ident) im Bankenbereich werden so auf eine gesetzliche Basis gestellt.
Warum braucht es das? Video-Ident sei in Deutschland sehr beliebt, schreibt das BMF in einem Brief an Verbände und betroffene Akteure, der SZ Dossier vorliegt. Die Technologie stelle, zum Beispiel für Kontoeröffnungen, eine wichtige Ergänzung zu anderen Verfahren dar: wie der Ausweisvorlage in der Bankfiliale, der Ausweisvorlage in einer Postfiliale oder dem eID-Verfahren mit der Ausweisapp. Dass die Technologie genutzt wird, beruhe aber „bislang auf einem BaFin-Rundschreiben aus dem Jahr 2017 und soll nun durch Ausübung der nach Erlass des Rundschreibens ergangenen Verordnungsermächtigung in § 13 Abs. 2 GwG durch eine Rechtsverordnung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und gleichzeitig modernisiert werden“, heißt es.
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Cornelia Schwarzmüller
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