Durchbruch beim Digitale-Dienste-Gesetz
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
Die Frage des Urheberrechts im Zeitalter der KI bleibt für Kulturschaffende bisher weitgehend ungelöst. Das Urheberrechtsgesetz, das 2021 das letzte Mal angepasst wurde, kommt aus der Zeit vor ChatGPT. Die KI-Verordnung ist noch nicht final verhandelt. Doch was hat die Regierung vor, um regulatorische Lücken zu schließen? „Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass das Thema ‚KI und Urheberrecht‘ in das nächste Arbeitsprogramm der Kommission aufgenommen wird“, erklärte das Justizministerium in einer Kleinen Anfrage, die die Unionsfraktion gestellt hatte und die SZ Dossier exklusiv vorab vorliegt.
Und die KI-Verordnung? Regulierungsfragen im Bereich Urheberrecht sind grundsätzlich komplex, das Aufkommen von generativer KI vereinfacht die Sache nicht unbedingt. Die KI-Verordnung, die sich gerade auf der Zielgeraden befindet, wird nicht alle Fragen lösen können. Die Regierung will sich in den finalen Verhandlungstagen dafür einsetzen, dass Rechteinhaber nachvollziehen könnten, ob ihre Werke für das Training von KI-Modellen genutzt beziehungsweise, ob erklärte Opt-out-Optionen respektiert wurden. Ziel sei es, „zumutbare und technisch umsetzbare Transparenzvorgaben für Trainingsdaten“ zu erreichen, heißt es in der Antwort an die Union.
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Cornelia Schwarzmüller
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