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Meldung

Unklarheiten bei der Opt-Out-Lösung für die ePA

Ein Beschluss der federführenden Ausschüsse im EU-Parlament für die Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) sorgt weiter für Unklarheit in Bezug auf die vom Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geplante Opt-Out-Lösung für die elektronische Patientenakte (ePA).

Sorge um informative Selbstbestimmung: „Die EHDS-Regelung der EU berücksichtigt derzeit nicht, dass sich ein Bürger gegen eine ePA entscheidet“, sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP Bundestagsfraktion Maximilian Funke-Kaiser SZ Dossier. „Hier erwarte ich eine Nachbesserung und eine klare Regelung“, sagte er. „Es geht immerhin um die informative Selbstbestimmung im Bereich persönlichster Gesundheitsdaten.“ Ohne Möglichkeit des Einzelnen, eine elektronische Patientenakte abzulehnen, könne es „keine verfassungskonforme ePA“ geben. „Ich bin ein großer Befürworter der ePA“, sagte Funke-Kaiser. „Als Liberaler bin ich jedoch strikt dagegen, Menschen den Fortschritt aufzuzwingen.“ Wenn ein Bürger keine ePA möchte, solle er sich „aktiv und ohne Angabe von Gründen“ dagegen entscheiden können.

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