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Meldung

Tätigkeitsbericht: Was fordert der oberste Datenschützer in der Gesundheitsdigitalisierung

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Im vergangenen Jahr landeten neben Entwürfen zur Sicherheitsgesetzgebung besonders viele Gesetzesvorhaben zur Gesundheitsdigitalisierung auf dem Tisch des Bundesdatenschutzbeauftragten. Ulrich Kelber berät und begleitet nationale Gesetzesentwürfe. Im Gesundheitswesen sei die Digitalisierung im vergangenen Jahr „massiv angeschoben“ worden, schreibt er in seinem gestern veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2023. Insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA) und die Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung hätten im Mittelpunkt seiner Beratungen gestanden. Für eine Verbesserung der Patientenversorgung und Behandlung müsse Datenschutz „von Anfang an mitgedacht werden“, schrieb Kelber. Meine Kollegin Miriam Dahlinger hat sich den Bericht angesehen und kennt die wichtigsten Kritikpunkte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI).

Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Ein Teil der Regelungen im Gesetz greife „zu weit in die Grundrechte der betroffenen Personen ein“ und missachte mögliche Risiken ebenso wie das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung, schrieb Kelber. Mit dem kürzlich im Bundestag verabschiedeten Gesetz sollen Gesundheitsdaten, unter anderem aus der elektronischen Patientenakte, besser wissenschaftlich nutzbar werden. Auch die Nutzung durch Unternehmen der Gesundheitswirtschaft und Pharmaindustrie soll erleichtert werden. „Meine Empfehlungen wurden dabei im Wesentlichen leider nicht berücksichtigt“, schrieb Kelber.

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