Interview: Norwegens digitalpolitischer Umbau
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Matthias Punz, Gabriel Rinaldi und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Matthias Punz, Gabriel Rinaldi und Laurenz Gehrke
Heute beenden die Innenministerinnen und Innenminister der Länder ihre dreitägige Konferenz (IMK). Auf der Agenda unter anderem: die Auswirkungen der KI-Verordnung auf die Polizei. Das hessische Innenministerium teilte auf Anfrage mit: „Die KI-Verordnung der EU wird erhebliche operative und strategische Auswirkungen auf den Einsatz von KI in der deutschen Polizei haben.“ Die hessische IMK-Initiative soll daher helfen, den rechtskonformen Einsatz von KI-Technologien sicherzustellen, wie beispielsweise die Nutzung von Software zur biometrischen Gesichtserkennung oder zur Früherkennung potenzieller extremistischer Täter.
Viel Austausch: „Kennzeichnend ist der sogenannte risikobasierte Ansatz, das heißt, KI-Systeme werden klassifiziert und je nach ihrem Risikograd verboten oder mit unterschiedlichen regulatorischen Folgen verknüpft.“ Für die Herausforderungen, die durch den AI Act entstanden sind, gebe es nun auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Auswirkungen der KI-Verordnung auf die Polizei“ unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Auf europäischer Ebene stehe das Bundeskriminalamt mit den anderen Ländern über die „Strategic Group on AI“ des European Clearing Boards (EuCB) im Austausch.
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Cornelia Schwarzmüller
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