Demokratie und digitaler Staat
Von Matthias Punz, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Matthias Punz, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
Für das National-Once-Only-Technical-System (Noots) wird es keine Grundgesetzänderung geben, sondern der Weg muss über einen Staatsvertrag gegangen werden. Das geht aus dem Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder und des Chefs des Bundeskanzleramts vom vergangenen Donnerstag hervor, der SZ Dossier vorliegt. Das Ziel ist demnach, dass im Dezember ein entsprechendes Papier von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossen wird.
Im Staatsvertrag sollen Regelungen für die Errichtung, den Betrieb und die gemeinsame Nutzung des Systems gefunden werden, heißt es. Auch die Finanzierung und die Governance des Systems sollen darin erörtert werden. Die „erforderlichen Vorbereitungen“ sollen im Rahmen des Bund-Länder-Gremiums IT-Planungsrat getroffen werden.
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Cornelia Schwarzmüller
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