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Meldung

Paragraf 7a: BSI gegen Microsoft

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Das BSI sah sich gezwungen, juristisch gegen Microsoft vorzugehen, damit der US-Konzern Informationen teilt. Das berichtete zuerst der Spiegel am Freitag. Der Vorgang basiere auf Paragraf 7a Absatz 2 des BSI-Gesetzes, wie ein Sprecher der Behörde meiner Kollegin Selina Bettendorf bestätigte. „Die bis zum Zeitpunkt der Anordnung erfolgten Reaktionen von Microsoft waren aus Sicht des BSI nicht akzeptabel“, sagte er.

Informationsdefizit: Der Sprecher sagte, dass das BSI Microsoft die Anordnung geschickt habe, weil es „dringenden Bedarf an technischen Informationen zu einem wichtigen Detail bei ihrer IT-Sicherheit“ gebe. Konkret gehe es dabei um Informationen von Microsoft, damit Kundinnen und Kunden die besonders sichere Double-Key-Encryption (Datenverschlüsselung mit zwei Schlüsseln) wirksam anwenden können. „Es ist aus Sicht des BSI entscheidend, dass Microsoft hier präzise informiert, um die Sicherheit aller Kunden zu erhöhen, die Double-Key-Encryption einsetzen“, so der Sprecher. Erst als man die Anordnung angekündigt habe, hätte Microsoft Anstalten gemacht, Fragen der Behörde zu beantworten.

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