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Meldung

„Noch ganz am Anfang“: Greift das Strafrecht im Metaverse?

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Die Strafverfolgung ist noch nicht in allen Bereich fit für das digitale Zeitalter. Zum Beispiel im Metaverse, wo die Behörden bei der Verfolgung von Kriminalität „noch ganz am Anfang“ stehen, sagte Thomas Goger, Oberstaatsanwalt und stellvertretender Leiter der Zentralstelle Cybercrime Bayern, SZ Dossier. Das Strafrecht sei immer noch auf „menschliche Individuen, Körperlichkeit, auf reales Vermögen“ ausgerichtet, sagte Susanne Beck von der Universität Hannover. Doch wie weiter?

BMJ startet Debatte: Goger und Beck sind Teil der Runde an Expertinnen und Experten, die für heute vom Bundesjustizministerium (BMJ) zur Konferenz „Strafrecht im neuen digitalen Zeitalter – Metaverse und Generative KI“ eingeladen wurden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird die Tagung eröffnen, der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält die Keynote. Die Justizministerkonferenz (Jumiko) hat im vergangenen Jahr den Beschluss gefasst, das Strafrecht an neue Technologien anzupassen. Die Ergebnisse der heutigen Veranstaltung sollen der Jumiko im Herbst vorgelegt werden, heißt es aus dem BMJ.

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