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Meldung

i-Kfz: KBA will Anforderungen nicht aufweichen

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) will gegenüber den Zulassungsstellen hart bleiben, wenn es um die Sicherheitsanforderungen bei der digitalen An-, Ab- und Ummeldung (i-Kfz) von Fahrzeugen geht. „Die Sicherheitsanforderungen, wie sie unter Beteiligung der Länder auf der Grundlage der Standards des BSI vereinbart worden sind, sind nicht verhandelbar“, erklärte das KBA SZ Dossier. „Die Anforderungen, die seitens der Kommunen erfüllt werden müssen, sind zudem angemessen.“ Dass sie umsetzbar seien, zeigten die Behörden, die sie schon umgesetzt hätten.

Wann können alle den Dienst nutzen? Die Länder und Zulassungsstellen seien zuständig, dass i-Kfz flächendeckend genutzt werden kann, erklärte das KBA. Die Anforderungen werde man nicht zurückschrauben, damit mehr Behörden die Anwendung anbieten können. In wie viele Behörden am 1. Januar 2024 der Dienst weiter freigeschaltet sein wird, könne man nicht beantworten, weil die Fristen noch laufen und weiterhin Nachweise oder Zwischennachweise eingereicht werden könnten. „Eine abschließende Aussage ist daher nicht möglich.“

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