Digitale Finanzmärkte: Bafin-Chef Mark Branson im Interview
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Miriam Dahlinger
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Miriam Dahlinger
Nach einem Fachgespräch zum geplanten Gesetz „gegen digitale Gewalt“, zu dem gestern das Bundesjustizministerium einlud, ziehen Teilnehmende ein positives Fazit. Verena Haisch, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, sagte meiner Kollegin Miriam Dahlinger: „Mein Eindruck ist, dass es nicht nur ein Gesetz gegen digitale Gewalt braucht, sondern dass wir auch eines kriegen werden.“ Bei dem Gesetzesvorhaben war es seit Monaten nicht vorangegangen. Grund sind zwei Gerichtsurteile, die das Vorhaben vor rechtliche Hürden stellen (SZ Dossier berichtete).
Hintergrund: Vor einem Jahr legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erste Eckpunkte für das Gesetz vor, seitdem wird auf einen Referentenentwurf gewartet. Verantwortlich sollen weniger politische als fachlich-rechtliche Probleme sein, für die das Ministerium bislang offenbar keine Lösung fand. Konkret geht es um zwei Gerichtsurteile: eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
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Cornelia Schwarzmüller
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