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Hamburg experimentiert mit dem Vergaberecht

Als erste Verwaltung in Deutschland hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Experimentierklausel in ihre Vergaberichtlinien aufgenommen. Diese ermöglicht es bei einem Auftragsvolumen von bis zu 100.000 Euro, dass die öffentliche Hand lediglich ein Unternehmen dazu auffordert, ein Angebot abzugeben. Die Klausel trat zum Jahreswechsel in Kraft und gilt befristet bis Ende 2026. Das Ganze soll dafür sorgen, dass neue Technologien schneller in die Verwaltung kommen – und Start-ups künftig einfacher Aufträge erhalten. Voraussetzung ist, dass die städtische Venture-Client-Einheit „GovTecHH“ an dem Vergabeverfahren beteiligt ist.

Vorbild Frankreich: Die Initiative geht auf den Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Gremiums IT-Planungsrat aus dem Oktober 2021 zurück, in der Hamburg den Vorsitz innehatte. Die Experimentierklausel ist Teil einer größeren Reform der Vergaberichtlinien des Stadtstaats. „Impulsgebend war die französische Lösung“, sagte Janosch Krieter, stellvertretender Referatsleiter in der Hamburger Finanzbehörde, SZ Dossier. „Wobei dort Direktvergaben möglich sind und lediglich der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gelten muss.“ Das war doch zu viel des Gutes: „Uns war es wichtig, dass wir in einem formalen Vergabeverfahren bleiben und die übrigen Regeln eingehalten werden müssen.“

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