„Oppenheimer-Moment“: Regulierung autonomer Waffensysteme
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke und Matthias Punz
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke und Matthias Punz
Gemeinsam mit einem Mann aus Österreich, der anonym bleiben möchte, hat die Datenschutzorganisation Noyb bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Open AI und seine KI-Anwendung ChatGPT eingelegt. Sie werfen Open AI vor, gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verstoßen. Mein SZ-Kollege Simon Hurtz hat sich das Ganze näher angesehen.
Geburtstagsfantasien: Hintergrund der Beschwerde ist, dass ChatGPT dazu neigt, im Zweifelsfall auch mal vermeintliche Fakten zu erfinden. Angeblich kann man die Falschbehauptungen auch nicht richtigstellen. Das behauptet Open AI, die Firma, die den Chatbot entwickelt hat. Im Fall des anonymen Beschwerdeführers aus Österreich geht es nun um dessen Geburtsdatum: Dazu findet sich nichts im Internet, dennoch spucke ChatGPT willkürlich falsche Daten aus.
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