Kindergrundsicherung: Digitalpolitisches Fiasko
Von Selina Bettendorf, Matthias Punz, Gabriel Rinaldi und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Matthias Punz, Gabriel Rinaldi und Laurenz Gehrke
Innenministerin Nancy Faeser macht deutlich, dass ihr die Quick-Freeze-Lösung zur Verbrechens- und Terrorabwehr nicht ausreicht. Dieses Verfahren sei zwar „ein gutes neues Instrument“, sagte sie dem SZ-Kollegen Markus Balser. „So können Ermittler bei schwerer Kriminalität Daten einfrieren lassen, damit wichtige Ermittlungsansätze nicht verloren gehen.“ Doch das ist der Innenministerin nicht genug.
Speichern ohne Anlass: Denn Faeser geht weiter davon aus, dass Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation in Deutschland auch ohne Anlass und nicht nur beim konkreten Verdacht schwerster Verbrechen gespeichert werden müssten. Klar sei: „Die IP-Adresse ist oft der einzige Ermittlungsansatz. Um Täter identifizieren zu können, bleibt die Speicherung von IP-Adressen essenziell.“ Diese Speicherung sei eine „notwendige Grundlage für das neue Quick-Freeze-Verfahren“, sagt Faeser. Abgeschlossen seien die Gespräche dazu nicht. „Über diese Frage verhandeln wir deshalb weiter. Das haben wir ausdrücklich vereinbart.“
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Cornelia Schwarzmüller
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