BDI will AI-Act-Umsetzung „transparent und stakeholderinklusiv“
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Die EU-Kommission hat wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen (VLOP) unter dem Digital Markets Act (DMA) eine Untersuchung gegen den US-Tech-Konzern Apple eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob Apple seiner Verpflichtung nachkomme, Nutzerinnen und Nutzer zu Software-Angeboten außerhalb der hauseigenen Vertriebsplattform App-Store gebührenfrei leiten zu lassen, hieß es gestern aus Brüssel. „Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App-Store anzubieten“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt.“
Kann teuer werden: Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten ermöglichen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Apple widersprach den Vorwürfen der Kommission. Man habe bereits eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. „Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht“, hieß es vom Unternehmen. Alle Entwicklerinnen und Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzende zum Abschluss von Käufen „zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen“ ins Internet weiterzuleiten.
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Cornelia Schwarzmüller
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