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Meldung

EU erkennt erstmals Formen digitaler Gewalt als Straftatbestände an

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Frauen, die im Netz bedroht werden oder auch unaufgefordert „Dickpics“ zugeschickt bekommen, werden in der EU künftig besser geschützt. Die Verhandlerinnen und Verhandler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich diese Woche in Straßburg auf eine neue EU-Richtlinie „zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Mit dem Gesetz werden auch viele Formen von digitaler Gewalt als Straftaten anerkannt, darunter Delikte wie „Cyber-Stalking“, Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt. Die Vorgaben müssen noch vom Parlament und den EU-Staaten ratifiziert werden.

„Revolutionärer Schritt“: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die EU-Einigung generell als „Meilenstein für Frauen in Europa“. Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund nannte die EU-Richtlinie einen „revolutionären Schritt in der Bekämpfung digitaler Gewalt“. Denn bisher gebe es kein vergleichbares internationales Instrument, dass digitale Gewalt als Phänomen so umfassend regele. „Auch in Deutschland, wo der Schutz vor digitaler, insbesondere bildbasierter sexualisierter Gewalt, noch äußerst lückenhaft ist, ist die Richtlinie besonders zu begrüßen“, sagte Feldmann SZ Dossier. Und die Organisation Hate Aid, die Betroffene von digitaler Gewalt durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung unterstützt, begrüßte die Richtlinie in einer Pressemitteilung als einen „notwendigen Fortschritt“ für besseren Schutz von Frauen im digitalen Raum.

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