„Hackerbehörde“: Wo bleibt die gesetzliche Basis?
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Der Ärger um das E-Rezept geht weiter. Nachdem es diese Woche immer wieder zu Problemen beim Ausstellen und Einlösen des E-Rezepts gekommen war, drückte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestern bei der Gesellschafterversammlung der Gematik die Spezifikationen – also die technischen Vorgaben – für dieses Verfahren durch.
Übergangstechnologie: Das sogenannte Cardlink-Verfahren soll als vierter Einlöseweg des E-Rezepts eingeführt werden. Damit können E-Rezepte über die NFC-Schnittstelle des Smartphones in Apps von Apotheken beziehungsweise Versandapotheken mit der Gesundheitskarte eingelöst werden. Der Vorteil: Nutzerinnen und Nutzer brauchen keine Pin dafür. Die Gematik will Produkt- und Anbieterzulassungen auf Basis der in den kommenden Tagen veröffentlichten Spezifikationen erteilen und den Rahmen für den zulässigen Einsatz festlegen. Das Verfahren soll nur eine befristete Übergangstechnologie sein, hieß es in einer Pressemitteilung der Gematik dazu. Für zukünftige Anwendungen solle primär die Gesundheits-ID genutzt werden.
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