„Hackerbehörde“: Wo bleibt die gesetzliche Basis?
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?
Anzeige inserierenMöchten Sie unsere Texte nachdrucken, vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen?
Nutzungsrechte erwerbenMeldung
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Wie EU-Beamte am Donnerstag mitteilten, hat die Europäische Kommission im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eine Reihe von Auskunftsersuchen an Microsoft, Google, Meta, den Kurznachrichtendienst X sowie die Kurzvideo-Apps Snapchat und Tiktok gestellt. Daneben forderte die Behörde von Linkedin Auskunft darüber, ob das Karrierenetzwerk, das zu Microsoft gehört, die Erstellung von Nutzerprofilen in seinem Werbedienst zulässt. Die Kommission eröffnet zudem ein Verfahren gegen den Online-Marktplatz Aliexpress. Dabei soll geprüft werden, ob die chinesische Plattform mit illegalen und pornografischen Inhalten gegen EU-Regeln verstößt.
Worum geht es? Die Kommission hat bei großen Plattformen Informationen über deren Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angefordert. Konkret geht es darum, ob die Unternehmen die Risiken prüften, die von dieser Technologie ausgingen, teilte die Behörde mit. Ein weiterer Aspekt seien Schutzmaßnahmen gegen potenziell schädliche Inhalte, die mit Hilfe generativer KI wie ChatGPT geschaffen werden.
79,99 €
0,99 €
Nach 4 Wochen kostet das Abo 79,99 € monatlich.
Werktäglich die Fachbriefings von SZ Dossier
Voller Zugriff auf SZ.de, SZ-Magazin.de und SZ-Dossier.de
Die digitalen Ausgaben der SZ – in der App und als E-Paper
Bereits SZ Pro-Abonnent? Einloggen
Cornelia Schwarzmüller
089 2183 8825Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.