IMK: Weiter Streit um BSI-Zentralstelle
Von Gabriel Rinaldi, Matthias Punz und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Gabriel Rinaldi, Matthias Punz und Laurenz Gehrke
Nachdem wir gestern berichtet hatten, dass sich die Regierung in Sachen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) einigte, die Landesmedienanstalten mit in die Aufsichtsarchitektur einzubeziehen, zeigt sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) von dieser Entscheidung angetan, wenngleich es an anderer Stelle auch Kritikpunkte gebe. „Wir brauchen in Deutschland eine stringente, praxisnahe und verantwortungsvolle Auslegung des DSA, sonst bremsen wir die digitale Zukunft Deutschlands aus“, sagte der Präsident des BVDW, Dirk Freytag, SZ Dossier. Das DDG stellt die nationale Umsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) dar.
Zerfaserung vermeiden: Für die Digitalwirtschaft sei ein zentraler Ansprechpartner in Deutschland entscheidend, der als Behörde befähigt werden sollte, bindende deutschlandweit gültige Entscheidungen zu treffen, sagte Freytag. „Eine Zerfaserung der Ansprechpartner in föderale Systeme und unterschiedliche Behörden“ sei hingegen schädlich. Die Einbindung der Landesmedienanstalten hält der BVDW dennoch „für äußerst sinnvoll“, denn dort habe man umfangreiche Expertise bei der Medienregulierung.
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Cornelia Schwarzmüller
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