BDI will AI-Act-Umsetzung „transparent und stakeholderinklusiv“
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Der Innenausschuss diskutierte gestern in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Entwurf soll den Koalitionsvertrag umsetzen und dabei die Evaluierung des Gesetzes berücksichtigen. Unter den Sachverständigen waren unter anderem der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sowie seine Nachfolgerin Louisa Specht-Riemenschneider als Lehrstuhlinhaberin der Universität Bonn.
DSK institutionalisieren: Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin, sagte SZ Dossier, bereits im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, die europäische Zusammenarbeit zu stärken und die Datenschutzkonferenz (DSK) im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu institutionalisieren und ihr rechtsverbindliche Beschlüsse zu ermöglichen. „Die heutige öffentliche Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine kohärentere Beschlussfassung der DSK und eine Finanzierung möglich sind. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass das Verbot der Mischfinanzierung nicht greift. Dies müssen wir nun mit der Novellierung des BDSG umsetzen."
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Cornelia Schwarzmüller
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