KI als Demokratie-Assistenz?
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
Ulrich Kelber, noch für wenige Wochen Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), verklagt den Bundesnachrichtendienst (BND). Wie meine Kollegin Selina Bettendorf berichtet, gab seine Behörde gestern bekannt, dass er vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage wegen der Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben hat. Ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der obersten Datenschützerinnen und -schützer, wie mein SZ-Kollege Christoph Koopmann ausführt. Er fragt sich: Wie geheim darf der Geheimdienst arbeiten?
Einsicht verwehrt: Als Grund für die Klage heißt es: „Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind.“ Der BfDI ist als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde dafür zuständig, zu kontrollieren, ob öffentlichen Stellen des Bundes die Datenschutzbestimmungen einhalten.
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Cornelia Schwarzmüller
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