BMDV will Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle
Von Selina Bettendorf, Matthias Punz und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Matthias Punz und Laurenz Gehrke
Heute soll die letzte Verhandlungsrunde zum Entwurf eines ersten rechtsverbindlichen Cybercrime-Abkommens der Vereinten Nationen enden. In New York diskutierten zwei Wochen lang die Mitgliedsstaaten über ein Abkommen, das weltweite Standards gegen Netzkriminalität schaffen soll. Das Ergebnis des heutigen Tages könnte möglicherweise eine Einigung über einen entsprechenden Entwurf werden. Doch in der deutschen Politik und anderswo im Westen befürchtete man, das Abkommen könnte im Sinne Russlands und Chinas verabschiedet werden und westliche Standards gefährden.
Was bisher geschah: Die Debatte lässt sich im Livestream der UNO-Verhandlungen verfolgen. So sagte dort am ersten Verhandlungstag die Vertreterin von Nicaragua, sie spreche für Belarus, Burundi, Burkina Faso, China, Kuba, Nordkorea, Mali, Iran, Pakistan, Russland, Syrien, Venezuela und Nicaragua. Sie sagte, die Konvention sollte progressiv sein und es „sollte ein breites Spektrum von Straftaten erfasst werden“. Konkret diskutiert wurden die Artikel 5 und 24. Gestern, am vorletzten Verhandlungstag, sagte die Vorsitzende der Versammlung, sie erwarte nun konkrete Vorschläge, da keine Zeit mehr sei für generelle Diskussionen. Die Länder sollten formulieren, bei welchen Punkten sie mitgehen könnten und bei welchen nicht. Daraufhin erklärte der Vertreter Großbritanniens, dass sein Land wegen der Formulierung der Artikel 5 (Menschenrechte) und 24 (Bedingungen und Sicherheitsvorkehrungen) dem Entwurf nicht zustimmen könne.
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Nico Kreuzpointner
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