„Hackerbehörde“: Wo bleibt die gesetzliche Basis?
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) möchte die Bundespolizei moderner aufstellen. „Wir wollen den technischen Fortschritt nutzen, um Kriminalität noch effektiver zu bekämpfen“, sagte sie am Donnerstag im Bundestag. Das neue Polizeigesetz enthalte deshalb eine gute Balance zwischen neuen Befugnissen und Transparenz für die Bevölkerung. „Denn die Gefahrenquellen sind in den vergangenen Jahrzehnten mehr und vielfältiger geworden.“ Kriminelle würden heute die gesamte Bandbreite digitaler Möglichkeiten nutzen, um ihre Taten im Netz vorzubereiten. Die Sicherheitsbehörden dürften nicht schlechter aufgestellt sein als ihr kriminelles Gegenüber.
30 Jahre altes Gesetz: Hintergrund ist, dass das Parlament in erster Lesung über den Entwurf zu einer Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes beraten hat, dessen aktuelle Version aus dem Jahr 1994 stammt. Seitdem hat sich vor allem in der digitalen Welt viel getan. Die Ministerin teilte dazu mit: „Unsere Reform bringt das Bundespolizeigesetz auf die Höhe der Zeit.“ Man wolle Voraussetzungen schaffen, „um den aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen“.
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Cornelia Schwarzmüller
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