Die Gefahren romantischer KI-Bots
Von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Expertinnen und Experten sprechen von einem Wendepunkt. Denn, dass das höchste europäische Gericht (EuGH) Ende vergangenen Jahres festgestellt hatte, dass eine Schufa-Überprüfung nur in engen Grenzen erlaubt sei, betreffe nicht nur das sogenannte Scoring. „Es ist im Ergebnis damit zu rechnen, dass die Regelungen zu sogenannten automatisierten Einzelentscheidungen in Art. 22 DSGVO künftig an Bedeutung gewinnen“, sagte Simone Rosenthal, Partnerin in einer auf Technologie spezialisierten Anwaltskanzlei, SZ Dossier.
Weitreichende Folgen: Die Entscheidung des EuGH betreffe neben dem Scoring, das Anlass für die Klage war, noch ganz andere Geschäftsmodelle, sagte Rosenthal, die heute auf einer Veranstaltung der Stiftung Datenschutz zum Thema diskutiert. Der EuGH habe das grundsätzliche Verbot solcher automatisierter Einzelentscheidungen „weit ausgelegt“. So erforderten neben dem klassischen Scoring auch andere Formen des Profilings künftig einen erhöhten Rechtfertigungsaufwand. „Auch automatisierte Verarbeitungen, die Entscheidungen nur vorbereiten, unterliegen nach Ansicht des EuGH besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen, wenn sie die Entscheidung eines anderen Wirtschaftsakteurs ‚maßgeblich‘ beeinflussen.“
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Cornelia Schwarzmüller
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