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Meldung

BMG will nicht zurück zum Vetorecht für BfDI und BSI

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will bei der Regelung bleiben, bei Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes die zuständigen Behörden anzuhören, ihnen aber kein Veto-Recht einzuräumen: „Eine Rückkehr zur Herstellung des Einvernehmens mit BSI und BfDI ist derzeit nicht geplant“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage von SZ Dossier.

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Nico Kreuzpointner

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