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Meldung

BMG will nicht zurück zum Vetorecht für BfDI und BSI

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will bei der Regelung bleiben, bei Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes die zuständigen Behörden anzuhören, ihnen aber kein Veto-Recht einzuräumen: „Eine Rückkehr zur Herstellung des Einvernehmens mit BSI und BfDI ist derzeit nicht geplant“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage von SZ Dossier.

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