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Der steinige Weg zu einem Untersuchungsausschuss

Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten braucht es, um einen Untersuchungsausschuss einzurichten – ein wesentliches Instrument, um die Regierung zu kontrollieren. In der kommenden Legislaturperiode wird dazu allerdings keine Fraktion aus eigener Kraft in der Lage sein, sollte es zu einer Koalition aus Union und SPD kommen. Weil auch ein Bündnis aus Grünen und Linken nicht auf die notwendige Zahl an Abgeordneten kommt, sind die Fraktionen auf die AfD angewiesen, wenn sie einen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen.

Grüne wollen nachsteuern: Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, sagte dazu gestern auf die Frage einer Journalistin: „Da werden wir nachsteuern müssen“. An so einer Stelle könne man nicht abhängig sein von der AfD, daher werde man Gespräche führen müssen. Auf die Rückfrage, was „nachsteuern“ bedeute, sagte Haßelmann, es seien in vergangenen Legislaturperioden schon einmal „Quoren geändert“ worden. „Damit einfach verbriefte Rechte wie die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses oder anderer Fragen möglich sind.“ Auf den Hinweis der Journalistin, dass die AfD diese Möglichkeit dann auch habe, sagte Haßelmann: „Ich glaube, wir können uns auf keinen Fall abhängig machen von der AfD.“

Ungewollter Nebeneffekt? 2014 verständigte sich der Bundestag per Änderung der Geschäftsordnung schon einmal darauf, das Quorum etwa für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auf die Zahl von 120 Abgeordneten festzulegen. Damals verfügten die Oppositionsfraktionen Linke und Grüne gemeinsam über 127 der 631 Sitze im Bundestag. Ein ähnliches Vorgehen würde nun aber dazu führen, dass die AfD im Alleingang Untersuchungsausschüsse beantragen könnte. Entsprechend freudig reagierten deren Vertreter: „Wir sind sehr gern gesprächsbereit, Frau Haßelmann“, sagte Tino Chrupalla dem Nachrichtenportal t-online.

Wie war es gemeint? Diese Wirkung wollten die Grünen dann offenbar doch nicht erzielen: Auf Nachfrage von SZ Dossier sagte Haßelmann gestern Nachmittag: „Wir werden mit den anderen demokratischen Fraktionen auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahrung der Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag erörtern.“ Auf eine konkrete Maßnahme lege sie sich aber nicht fest.