von Laurenz Gehrke und Selina Bettendorf
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat Befugnisse zur internationalen Kommunikationsüberwachung – aber die sind teilweise verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht gestern bekannt, wie meine Kollegin Selina Bettendorf berichtet. Der BND darf sich in E-Mails oder Chats mit ausländischer Beteiligung hacken, um beispielsweise frühzeitig große geplante Cyberangriffe zu erkennen.
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