von Matthias Punz, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Finn Mayer-Kuckuk
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Während kommenden Montag in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses über das Cybersicherheitsgesetz NIS-2 diskutiert wird, stehen zu diesem Thema noch einige Punkte in der Kritik. So kritisierte etwa Steffen Zimmermann, Leiter Competence Center Industrial Security beim VDMA, auf Linkedin die Details, die die Europäische Kommission für die NIS-2-Umsetzung vorgelegt hat. Er kritisierte, dass laut der Durchführungsverordnung Meldungen bei Sicherheitsvorfällen nach 24 Stunden schon umfangreicher seien müssten als notwendig, und schon nach spätestens 72 Stunden ganze 35 Formularfelder befüllt werden müssen.
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