von Matthias Punz, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Finn Mayer-Kuckuk
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Musterbedingungen für den Umgang mit Daten, die durch smarte Landmaschinen generiert werden, veröffentlicht. Zudem gab das Ressort gestern die Gründung einer Beobachtungsstelle für Verträge im Bereich Agrardaten an der Universität Osnabrück bekannt. Hintergrund ist der europäische Data Act: Er besagt, dass die Nutzungsrechte generierter Daten – in allen Sektoren, nicht nur im Agrarbereich – den Nutzenden von Produkten und nicht den Herstellern zustehen.
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