von Matthias Punz, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Finn Mayer-Kuckuk
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
In ein paar Tagen ist Halbzeit: Dann ist die Hälfte der Zeit zwischen Inkrafttreten des AI Act Anfang August und einer ersten großen Umsetzungsdeadline am 2. Februar kommenden Jahres abgelaufen. Denn ab diesem Datum gelten bereits die Bestimmungen über verbotene Praktiken im KI-Bereich aus Artikel 5 des AI Act. „Die Bundesregierung muss möglichst viele Praxisfälle sammeln, bewerten und die Ergebnisse nach Brüssel schicken, um sicherzustellen, dass wirklich nur verboten wird, was nicht mit den europäischen Werten und Regeln vereinbar ist“, sagte Kai Zenner, digitalpolitischer Berater des Europaabgeordneten Axel Voss, meinem Kollegen Laurenz Gehrke.
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