Pflicht zur Barrierefreiheit: Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hat ein Gesetz gefordert, das etwa Arztpraxen oder Kinos zur Barrierefreiheit verpflichten würde. Dass Menschen mit Behinderungen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, wegen fehlender Barrierefreiheit aber nicht die gleichen Leistungen bekommen wie Menschen ohne Behinderung, sei eine Diskriminierung. „Deswegen ist für mich das Wichtigste, dass ein Gesetz entsteht, das jetzt auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet“, sagte Jürgen Dusel SZ Dossier. Für öffentliche Bereiche gibt es eine solche Pflicht schon.
Auf Wiedervorlage: Vor der Jahres-MPK haben sich in Leipzig Spitzenvertreter aus den Ländern und die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen sowie Fachverbände für Menschen mit Behinderung getroffen. „Die Ministerpräsidenten haben zugesagt, dass wir in allen Fachministerkonferenzen das Thema noch mal bearbeiten“, sagte Dusel. Da Bund und Länder 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft gesetzt haben, sei es ihre gemeinsame Verantwortung, sie auch umzusetzen – und zwar „grundsätzlich ohne Finanzierungsvorbehalt“.
Meilenstein: „Das war im Grunde schon ein Meilenstein, der heute gelegt wurde, weil es das erste Mal war, dass Beauftragte von Bund und Ländern bei der jährlichen Ministerpräsidentenkonferenz dabei waren und das Thema der Inklusion tatsächlich dann auch über zwei Stunden Thema war“, sagte Dusel. Die meisten Menschen würden bei Inklusion noch immer an Schulen denken, dabei gebe es in Deutschland 13 Millionen Menschen mit Behinderung, von denen aber nur ungefähr drei Prozent mit ihrer Behinderung geboren wurden. Sie leben nicht allein, sondern mit ihren Partnern, Familien oder Freunden, weswegen viel mehr Menschen mittelbar oder unmittelbar betroffen sind.
Potenziale nutzen: Es gehe aber auch darum, das Potenzial an Fachkräften zu nutzen, sagte Dusel: „Menschen mit Behinderungen sind in der Regel, wenn sie arbeitslos sind, besser qualifiziert als arbeitslose Menschen ohne Behinderung.“