von Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
In dieser Woche soll endlich darüber abgestimmt werden. Am Freitagnachmittag haben die Ampel-Fraktionen ihre Verhandlungen zum Sicherheitspaket abgeschlossen. Die Änderungen werden am Mittwoch in den Innenausschuss des Bundestages eingebracht, am Donnerstag oder Freitag soll das Paket ins Plenum. Das große Ziel ist es, den Bundesrat zu erreichen, der ebenfalls am Freitag tagt. Die Union warf der Koalition prompt vor, wesentliche Bestandteile gekippt zu haben.
Warum das wichtig ist: Die Verhandlungen waren für alle Beteiligten sehr schwierig und recht anspruchsvoll, wie wir hörten, weil jede Fraktion bei bestimmten Themen über ihren Schatten springen musste. Das Parlament hat eine Sachverständigenanhörung durchgeführt, dabei habe es Kritik an den Regierungsentwürfen gegeben. Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, nannte das geplante Sicherheitspaket „nahezu wirkungslos“. Es hätten von Anfang an wichtige Maßnahmen gefehlt, etwa die Vorratsdatenspeicherung.
Keine Sozialleistungen mehr: Insbesondere im Migrationsblock sei es weitestgehend bei den Punkten aus dem Regierungsentwurf geblieben. „Schutzsuchenden, für die ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, wie beim Täter von Solingen, werden die Sozialleistungen gestrichen“, sagte Konstantin Kuhle (FDP). Gekürzt wird aber nur, wenn es ihnen tatsächlich möglich ist, in den ursprünglich zuständigen Staat zurückzukehren. Wer mit einem Schutzstatus in sein Heimatland reise, werde diesen künftig leichter verlieren, das gelte nun auch für subsidiär Schutzberechtigte.
Hohe rechtliche Hürden: Bei den geplanten zusätzlichen Befugnissen für Sicherheitsbehörden hat es vor allem Streit um die biometrische Gesichtserkennung gegeben. Die rechtliche Hürde für die neuen Befugnisse ist sehr hoch, eine automatisierte Datenanalyse müssen sich der BKA-Präsident oder seine Vertretung – außer bei Gefahr im Verzug, wo sie selbst eine Anordnung für drei Tage treffen können – von einem Gericht genehmigen lassen. Ohnehin muss der Verdacht einer „besonders schweren“ Straftat vorliegen.
Pilzsammler dürfen aufatmen: „Die neuen Ermittlungsbefugnisse (…) können erst eingesetzt werden, wenn die Bundesregierung die technischen Fragen mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geklärt hat“, sagte Kuhle. Dafür enthalten die neuen Regeln für Waffenverbotszonen nun einen einheitlichen Ausnahmekatalog für Menschen, die ein berechtigtes Interesse am Führen von Messern hätten. Das sind etwa Pilzsammler oder Gastronomen. Es gebe keinen „Generalverdacht“ mehr.