von Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das oberste Gericht der EU hat einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung von Meta Recht gegeben, berichtet mein Kollege Laurenz Gehrke. Das Gericht entschied am Freitag, dass soziale Netzwerke wie Facebook die Daten von Menschen nicht unbegrenzt für gezielte Werbung nutzen dürfen. Stattdessen müsse die Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten begrenzt werden, um den Grundsätzen der Datenminimierung zu entsprechen, die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben sind.
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