von Miriam Dahlinger, Matthias Punz, Laurenz Gehrke und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes über das Bundeskriminalamt beanstandet, was nun auch Folgen für die Ampel haben könnte, weiß mein Kollege Gabriel Rinaldi. Es geht um heimliche Observation im Umfeld von mutmaßlichen Terroristen – Überwachungsmaßnahmen wären laut Karlsruhe nur dann zulässig, wenn Gefahren auch vom Umfeld des Verdächtigen ausgehen. Vor allem aber geht es den Richterinnen und Richtern um die Risiken eines großen Datenpools, aus dem die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern Informationen abzapfen können.
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