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Die Pläne der Datenschutzbeauftragten für die elektronische Patientenakte

Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider fordert einfache Möglichkeiten für Menschen ohne Smartphone, ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu bearbeiten. „Diese Personen dürfen wir doch nicht im Stich lassen“, sagte sie meinen Kollegen Miriam Dahlinger und Matthias Punz vom Dossier Digitalwende. Als Lösung schlug sie „Terminals oder gesetzliche Beratungsstellen“ vor, mit deren Hilfe die Einstellungen in der elektronischen Patientenakte bearbeitet werden können. „Meine Großmutter wird sich nicht ans Handy setzen und Einstellungen in der elektronischen Patientenakte vornehmen“, sagte sie.

Weiterer Streitpunkt: „Bei der Authentifizierung für die ePA gibt es die Debatte, ob Nutzerinnen und Nutzer per Einwilligung das Sicherheitsniveau herunterstufen können, um den Anmeldevorgang zu vereinfachen“, sagte Specht-Riemenschneider. In anderen Ländern ist es beispielsweise schon möglich, sich per Face-ID oder Daumenabdruck anzumelden. In Deutschland sind die Hürden höher und es braucht etwa die elektronische Gesundheitskarte plus PIN. „Nur weil das andere tun, heißt das nicht, dass es der richtige Weg ist“, sagte Specht-Riemenschneider, ganz im Sinne des Datenschutzes.

E-Akte für alle: Ab kommenden Jahr wird allen gesetzlich Versicherten standardmäßig eine elektronische Patientenakte im Widerspruchsverfahren („Opt-out“) angelegt. Bisher galt „Opt-in“, Versicherte mussten also aktiv eine E-Patientenakte beantragen. Der Widerspruch soll laut Specht-Riemenschneider „einfach und barrierefrei“ angelegt sein. Sie wolle „Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz“ bei der E-Akte verbinden.

Das ganze Interview können Sie (mit Digitalwende-Abo) hier nachlesen. Hier zum Test anmelden.