von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
„Die gesetzliche Lage ist nicht ausreichend“, reagierte Josephine Ballon, Geschäftsführerin der NGO Hate Aid, auf die Berichterstattung von SZ Dossier über die neue Deepfake-Initiative der Bundesregierung. Es gebe derzeit keinen Strafbestand, der explizit Deepfakes behandelt. „Verleumdung oder das Recht auf das eigene Bild werden dem Problem nicht gerecht“, so Ballon in Bezug auf die Argumentation der Bundesregierung, die BMDV-Staatssekretär Stefan Schnorr (FDP) gestern bekräftigte. „Dabei handelt es sich um Privatklagedelikte und absolute Antragsdelikte, die nur die betroffene Person zur Anzeige bringen kann.“
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