von Valerie Höhne, Gabriel Rinaldi und Tim Frehler
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) heimliche Durchsuchungen von Wohnungen erlauben. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der meinem Kollegen Markus Balser vorliegt. Um Gefahren des internationalen Terrorismus abwehren zu können, sieht der Entwurf die Befugnis vor, Wohnungen verdeckt zu betreten, um dort eine Haussuchung oder eine Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung durchzuführen.
Sicherheit oder Freiheit? Gedacht ist das alles als „Ultima Ratio“ und nur „unter sehr hohen Hürden“. Doch schon jetzt zeichnet sich Widerstand für das Projekt ab – der kommt aus der Ampelkoalition. Der innenpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Manuel Höferlin, teilte gestern prompt mit, „die Freien Demokraten stehen nicht für eine Staatssicherheit 2.0, sondern für einen Rechtsstaat, der die Freiheit aller Bürger schützt“. Insbesondere die Heimlichkeit der Durchsuchung mache das Vorhaben schwierig.
Gesichtserkennung für Fahnder: Auch in einem weiteren Bereich will das BMI das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit weitreichenderen Kompetenzen ausstatten. Die Behörden sollen Gesichtserkennung nutzen dürfen, um Kriminelle im Netz zu finden. So soll die Polizei Fotos aus sozialen Netzwerken vergleichen können, um Straftäter zu identifizieren und Aufenthaltsorte ausfindig zu machen.
Keine KI, kein Problem? Im Hintergrund steht dabei aber die Frage, wie Deutschland die KI-Verordnung umsetzen wird. Zeit dafür bleibt bis 2026. Fragen dazu, welchen Spielraum die Verordnung dem Einsatz für Gesichtserkennung ließe, wollte das Innenministerium meiner Kollegin Selina Bettendorf nicht beantworten. Fachleute wie Kilian Vieth-Ditlmann sind irritiert von Faesers Vorgehen, der Einsatz von KI-Systemen, die Datenbanken erstellten, sei in der KI-Verordnung „klipp und klar verboten“.