von Valerie Höhne, Gabriel Rinaldi und Tim Frehler
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Antrag der Compact-Magazin GmbH stattgegeben und das Verbot des rechtsextremen Magazins im Eilverfahren aufgehoben. Unter Auflagen kann das Blatt also vorerst wieder erscheinen. Die endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Die Begründung des Gerichts ist interessant: Keine Bedenken hatte das Gericht dabei, dass sich das Bundesinnenministerium bei seinem Verbot auf das Vereinsrecht bezog. Es könne aber nicht abschließend beurteilt werden, ob Compact sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richte, schreibt das Gericht in seiner Mitteilung. Es bestünden trotz Anhaltspunkten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots, es gebe mildere Mittel.
Wer den Schaden hat…: Die Entscheidung sei „peinlich für das Bundesinnenministerium“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle SZ Dossier. „Das Compact-Magazin erfüllt für die rechtsextreme Szene in Deutschland eine weitaus größere und wichtigere Rolle als die eines bloßen Presseorgans. Dass sich die Betreiber von Compact nun als Opfer darstellen können, schadet der Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland“, sagte er.