von Matthias Punz, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Gericht der Europäischen Union hat in einem gestern veröffentlichten Urteil bestätigt, dass das chinesische Unternehmen Bytedance, der Besitzer von Tiktok, in der EU weiterhin als Gatekeeper mit speziellen Rechenschaftspflichten unter dem Digital Markets Act (DMA) behandelt werden darf. „Bytedance erreicht unstreitig die im DMA vorgesehenen quantitativen Schwellenwerte, die unter anderem ihren globalen Marktwert, die Zahl der Nutzer von Tiktok in der Union und die Anzahl der Jahre betreffen, in denen der letztgenannte Schwellenwert für die Zahl der Nutzer erfüllt worden ist“, heißt es in dem Urteil. Deshalb dürfe vermutet werden, dass das Unternehmen ein Gatekeeper ist.
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