von Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Miriam Dahlinger
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Die Online-Versandapotheke Doc Morris plädiert dafür, die Telepharmazie-Definition des Gesetzgebers weiter zu öffnen. Der Referentenentwurf zum Apothekenreformgesetz des Bundesgesundheitsministerium (BMG) führt Telepharmazie als rechtlichen Begriff ein: „Telepharmazie ist die pharmazeutische Beratung insbesondere von Kunden oder Patienten durch entsprechend befugtes Personal der Apotheke mittels einer synchronen Echtzeit-Videoverbindung.“
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