Heute soll die Krankenhausreform im Kabinett beschlossen werden. Es gibt wohl keine Reform, deren Notwendigkeit so unumstritten ist, und über die sich trotzdem zentrale Akteure derart ärgern.
Darum geht's: Die Krankenhausreform plant den Abschied der sogenannten Fallpauschalen, bei denen Krankenhäuser pro Eingriff einen festen Betrag erhalten. Nur noch etwa 40 Prozent der Einnahmen sollen darüber generiert werden, 60 Prozent des Budgets soll über Vorhaltepauschalen bezahlt werden, also die Bereithaltung von Leistungen. Grundlage dafür sind „Leistungsgruppen“, in die die Kliniken eingeteilt werden. Nur, wenn die Kliniken strenge Qualitätsvorgaben erfüllen, dürfen sie bestimmte Leistungen durchführen. Für viele Kliniken würde das bedeuten, dass sie weniger Leistungen anbieten und sich dafür spezialisieren.
Länder und Union verärgert: Die Bundesländer fühlen sich übergangen, eigentlich ist die Krankenhausplanung Sache der Länder. Als Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) merkte, wie schwierig die Verhandlungen mit den Ländern sind, plante er das Gesetz kurzerhand als nicht zustimmungspflichtig. Einige Länder haben nun gedroht, Klage gegen das Gesetz in Karlsruhe einzureichen. Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge sagte SZ Dossier, das Vorgehen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei „eine einzige Missachtung des Föderalismus“. Eine „Abkehr von allen etablierten Grundsätzen des föderalen Miteinanders“.
Notfallversorgung gefährdet? Sorge sieht durch die Spezialisierung und den (erwünschten) Wegfall von Klinikbetten – europaweit gibt es nirgendwo mehr als in Deutschland – die Notfallversorgung in ländlichen Regionen gefährdet. Sein CSU-Fraktionskollege Stephan Pilsinger sorgt sich um das Vorhaben. Weil es die Planungshoheit der Länder negiere, schwebe über dem Gesetzentwurf „das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit“. Er fürchtet: „Mit seinem kommunikativen und strategischen Desaster riskiert Lauterbach das Scheitern dieses wichtigen Zukunftsprojekts.“