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Meldung

AfD vs. Verfassungsschutz

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

„Nicht akzeptabel“ nannte AfD-Chefin Alice Weidel das Urteil aus Münster, demnach der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gestern entschieden. Was soll Weidel auch sonst sagen? „Wir werden uns die nächsten Schritte genau überlegen“, sagte Weidel, „aber wir werden uns wohl in Leipzig wiedersehen.“

Mögliche Beschwerde in Leipzig: Weidel meinte eine Revision, die die AfD beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einlegen könnte, wenn sie dürfte. Das OVG in Münster ließ die Revision nicht zu, dagegen kann die AfD Beschwerde in Leipzig einlegen.

Was die Entscheidung bedeutet: Mit dem Urteil steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Verfassungsschutz noch einen Schritt weitergeht – und die AfD zu einer „gesichert extremistischen Bestrebung erklärt“ (siehe unten). Christoph Koopmann, der für die SZ bei der Urteilsverkündung in Münster dabei war, berichtet, Haldenwangs Behörde arbeite bereits an einem neuen Gutachten zur Partei.