von Valerie Höhne, Gabriel Rinaldi und Tim Frehler
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Laut einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Mitgliedstaaten Internetzugangsanbietern nun eine Pflicht zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen auferlegen. Das Urteil ist ein Punkt für Innenministerin Nancy Faeser (SPD), berichtet uns Selina Bettendorf vom Dossier Digitalwende. Eine Speicherung darf keine genauen Schlüsse auf das Privatleben der Person zulassen.
Die Vorgeschichte: Die Ampel hatte sich erst vor wenigen Wochen auf einen Quick-Freeze-Kompromiss geeinigt, nach Vorschlag von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Faeser aber ging das nicht weit genug, sie forderte die Speicherung von IP-Adressen. Wie sie gestern sagte, unterstreiche das neue Urteil sehr deutlich die Linie aller Innenminister, Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Es brauche eine kurzzeitige Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen, um Täter zu identifizieren. Kritik kommt, wenig überraschend, von Datenschützern und aus der Cybersicherheitsszene.
Ampel uneinig: Das Justizministerium sagte auf Anfrage von SZ Dossier, Anpassungen der bisherigen Regelungen seien mit Blick auf das EuGH-Urteil nicht geplant. Faeser kündigte an, sich weiter für die kurzzeitige Pflicht zur Speicherung einzusetzen.