Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben
Meldung

Knick knack mit Karlsruhe

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat einen „Schock“ in der Bundesregierung ausgelöst, sagte Wolfgang Schmidt und regte an: Der Schock wäre nicht so groß gewesen, wenn man „vorher einmal, knick knack“, wie der Chef des Kanzleramts es ausdrückte, Bescheid bekommen hätte. Informelle Gespräche, wie das jährliche gemeinsame Essen von Richtern und Regierung täten gut; noch besser, es bliebe nicht beim Plaudern.

Keine Vorwarnung: Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf sah wenig Anlass zur Vorwarnung. „Wozu gibt es denn die mündliche Verhandlung und die Schriftsätze vorher“, sagte sie, kritisch gegenüber den Terminen mit der Politik. („Aber wenn sie schon stattfinden, besser, dass ich dabei bin.“) „Innovation durch Rechtssprechung“ war das Thema, zu dem Schmidt und Lübbe-Wolf mit Nathanael Liminski diskutierten, dem Leiter der Düsseldorfer Staatskanzlei: ein Abend in kleiner Runde in der Konrad-Adenauer-Stiftung zu Ehren von Thomas de Maizière und anlässlich seines 70. Geburtstags.

Angesichts der Selbstgewissheit, mit der Verfassungsrichter seit jeher ihrer Aufgabe nachkommen, werden Routinetermine von Verfassungsorganen die Unabhängigkeit der Justiz kaum beschädigen. Dass sich ein Bild einnistet, man mache gemeinsame Sache, will dennoch keine der beteiligten Institutionen, gerade da Regierung und Opposition in dieser Woche auch über besseren Schutz vor rechtsextremer feindlicher Übernahme der obersten Gerichte diskutierten.

Aber aber! Zu berechenbar sollen die Urteile auch nicht sein, geht es nach der Politik. Eine Absenkung der Leistungen für Asylbewerber etwa sei angesichts bisheriger Rechtssprechung, die detaillierteste Leistungen direkt aus dem Artikel des Grundgesetzes ableitet, kaum angezeigt, argumentierte Schmidt. Wiewohl der Wille dazu an sich auch im Kanzleramt herrscht, wie der Abend zeigte: „Es ist schön für die Betroffenen, eine Schutzmacht in Karlsruhe zu haben. Aber wir bestehen nicht im demokratischen Diskurs“, sagte der Minister.

An der Stelle müsse man einmal „neuen politischen Willen formulieren, damit man nicht in eine Lähmung kommt“, sagte Liminiski; und Lübbe-Wolf riet nicht davon ab: „Man soll es nicht versteinern, was man aus der Rechtssprechung abzuleiten gedenkt.“

Knick knack mit Karlsruhe (Meldung) | SZ Dossier